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Voraussetzung für die Durchführung der Sterilisation ist die nach eingehender
Beratung schriftlich niedergelegte Einwilligung des Patienten in den Eingriff. Dabei sind als wesentliche Voraussetzung eine volle Geschäftsfähigkeit und Einsicht in die Konsequenzen, die aus der
Vasektomie entstehen, zu sehen.
Grundsätzlich kann sich jeder erwachsene Mann diesem Eingriff unterziehen. Bereits
vorhandene eigene Kinder oder ein Einverständnis der Partnerin sind dabei keine rechtliche Voraussetzung. Ein gewissenhafter Operateur wird sich aber in einem oder mehreren ausführlichen Gesprächen davon
überzeugen, ob der Patient sich wirklich über die Konsequenzen der Vasotomie oder Vasektomie im klaren ist. In keinem Fall sollte die Einwilligung unter Druck oder durch Beeinflussung von Bezugspersonen
erfolgen, sie sollte erst nach reiflicher Überlegung und im Einvernehmen mit der Partnerin getroffen werden.
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