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Seit 2004 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) die Kosten für die
Sterilisation oder Vasektomie nur noch in Ausnahmefällen (z.B. bei schweren Erbkrankheiten). In allen anderen Fällen wird die Operation mit dem GKV-Patienten ähnlich wie bei Privatpatienten über die
sogenannte “Gebührenordnung für Ärzte” (GOÄ) auf Privatbasis abgerechnet. Im Gegensatz zum Privatpatienten, der häufig auch die Kosten der Vor- und Nach-Untersuchungen selbst tragen muss, übernimmt die
GKV jedoch die Kosten für diese Untersuchungen, sowie für evtl. notwendige Medikamente oder Krankschreibung.
Die Preise für den Eingriff variieren stark. Grundsätzlich sollten Sie sich eine
Rechnung auf Basis der GOÄ ausstellen lassen, und diese Kosten schon beim ersten Beratungsgespräch nachfragen. Lassen Sie sich nicht von “Dumping-Preisen” oder “Pauschal-Preisen” ködern und fragen Sie
den Arzt nach seiner Erfahrung, Operationsmethode und Komplikationsrate. Patienten müssen mit ca. 350-450 Euro Kosten rechnen (je nachdem ob der Eingriff nur in örtlicher Betäubung oder in örtlicher
Betäubung und Sedierung) durchgeführt wird).
Die Kosten für eine Refertilisierungs-Operation werden ebenfalls nicht von den
gesetzlichen oder privaten Krankenkassen übernommen. Hier müssen Sie je nach Arzt mit Kosten von etwa 3.500 Euro rechnen.
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